Tarife

Grundversicherung

Ab dem 1. Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeut:innen durchgeführt werden, von der Grundversicherung übernommen. Dafür benötigt es eine ärztliche Anordnung von Hausärzt:innen oder Psychiater:innen. Es werden die Therapiestunde sowie Zusatzleistungen in Rechnung gestellt (z.B. Vor- und Nachbereitung, Therapieplanung, Berichte, Telefonate). Der OKP-Tarif à 60 Minuten beträgt aktuell CHF 154.80.
Die Anordnung gilt für 15 Therapiesitzungen und ist zeitlich befristet. Nach einem Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson, können weitere 15 Sitzungen angeordnet werden. Für eine Fortsetzung der Therapie nach 30 Sitzungen, ist eine Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse erforderlich. Dafür wird eine Fallbeurteilung durch eine psychiatrische Fachperson benötigt.

                                                                                                                                                                                                                                           Mehr zum Anordnungsmodell →       Anordnungsformular


Zusatzversicherung
Die Krankenkassen lehnen in der Regel eine Kostenübernahme über die Zusatzversicherung ab, wenn die ausführenden psychologischen Psychotherapeut:innen über eine OKP-Zulassung verfügen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Selbstzahlung
Es steht Ihnen frei, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. Eine Therapiestunde oder Fachberatung à 60 Minuten kostet CHF 180 inkl. Vor- und Nachbereitung. Für Familiengespräche werden in der Regel 90 Minuten eingeplant. 

Invalidenversicherung (IV)
Die IV bezahlt Psychotherapien bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, wenn die Therapie unmittelbar der Eingliederung ins Erwerbsleben, oder aber der Behandlung von Geburtsgebrechen dient. Eine Kostengutsprache muss für Minderjährige bei der entsprechenden IV-Stelle von den Sorgeberechtigten beantragt werden.

Opferhilfe
Bei juristischen, medizinischen und therapeutischen Kosten bietet die Opferhilfe finanzielle Entlastung. Lassen Sie sich gerne bei Ihrer kantonalen Opferhilfe-Stelle beraten.

Absagen



Bis zu 24 Stunden vor dem Termin sind Stornierungen kostenlos. Bei kurzfristigeren Absagen werden CHF 77 in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen werden Ihnen CHF 154 in Rechnung gestellt. Diese Stornierungskosten werden nicht von den Krankenkassen oder anderen Kostenträger übernommen.
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